Wahlarzt
Wir verrechnen erbrachte Leistungen als Wahlarzt-Ordination. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Besuch bei uns eine Honorarnote gestellt bekommen. Unsere Tarife orientieren sich an den bundesweit einheitlichen Autonomen Honorarrichtlinien für Zahnärzte. Diese Rechnung können Sie nach Begleichung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen 80% des Tarifes für die entsprechende Kassenleistung ersetzt.
Falls Sie über eine Krankenzusatzversicherung mit Zahn-Tarif verfügen, können Sie den übrig gebliebenen Selbstkostenanteil bei dieser Versicherung geltend machen. Zahnarztkosten gelten als außergewöhnliche Belastung und sind, abhängig vom Einkommen, steuerlich absetzbar (Rz814ff). |